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   BSG, 29.11.1979 - 4 RJ 111/78   

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https://dejure.org/1979,2004
BSG, 29.11.1979 - 4 RJ 111/78 (https://dejure.org/1979,2004)
BSG, Entscheidung vom 29.11.1979 - 4 RJ 111/78 (https://dejure.org/1979,2004)
BSG, Entscheidung vom 29. November 1979 - 4 RJ 111/78 (https://dejure.org/1979,2004)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bisheriger Beruf - Kurzfristige Ausübung einer Beschäftigung - Eintritt des Versicherungsfalles

 
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Wird zitiert von ... (70)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 20.01.1976 - 12 RJ 132/75

    Berufsunfähigkeit - Verweisbarkeit - Waldfacharbeiter

    Auszug aus BSG, 29.11.1979 - 4 RJ 111/78
    Dieser Gedanke ist in SozR Nr. 105 S Aa 99 zu 5 1246 RVG und SczR 2200 5 1246 Nr. 4 (S ?) beibehalten und in Nr. 11 aadlS 26 (= BSGE 41, 129, 152) fortgeführt werden mit dem Hinweis, daß ein Arbeiter, der einen "der oberen einzufügenden Beruf nicht nur vorüber-.

    Immerhin zeigen aber vom BSG bereits getroffene Ehtscheidungen, daß über kürzere Zeitspannen ausgeübte Tätigkeiten zum Erwerb eines "geschützten Berufsstatus" genügt haben: so im Falle eines Whldfacharbeiters, der die Regelausbildung nicht durchlaufen hatte, eine etwa zweijährige "vollwertige" Arbeitsleistung nach Ablegung der Prüfung (BSGE 41, 129, 150),.

    Neben der gleichen tariflichen Einstufung und Entlohnung ist zu verlangen, daß der Versicherte nicht nur eine seinem individuellen Arbeits- " platz entsprechende leistung erbringt, sondern auch über die theoretischen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten verfügt, welche in seiner Berufsgruppe gemeinhin erwartet werden (vgl BSGE 41, 129, 455).

  • BSG, 29.11.1979 - 4 RJ 95/78

    SS-Angehöriger - Militärähnlicher Dienst - Anrechnung einer Ersatzzeit

    Auszug aus BSG, 29.11.1979 - 4 RJ 111/78
    der Fall zu beurteilen, wenn die in der Bundesrepublik Deutschland ausgeübte Beschäftigung nur einem "Anlernb9rufâ- " gleichkäme (über die Lösung vom bisherigen Facharbeiterberuf trotz Verbleibs in derselben Berufssparte vgl SozR 2200 5 1246 Nr. 54 S 104 und Urteil des Senats vom heutigen Tage - 4 RJ 95/78).
  • BSG, 28.07.1977 - 5 RKn 22/76
    Auszug aus BSG, 29.11.1979 - 4 RJ 111/78
    Besonders deutlich ist dieser Grundsatz im Urteil des 5. Senats vom 28. Juli 4977 - 5 RKn 22/76 - (= SozSich 4977, 546) zum Ausdruck gebracht werden, wo die nach Ablegung der Hauerprüfung 22 Tage ausgeübte und dann aus gesundheitlichen Gründen aufgegebene Hauertätigkeit als "Hauptberuf" zugrunde gelegt wurde°.
  • BSG, 29.01.1980 - 3 RK 38/79

    Familienkrankenpflege - Selbständige Tätigkeit - Familienangehörige

    Auszug aus BSG, 29.11.1979 - 4 RJ 111/78
    Dabei braucht hier nicht auf die Besonderheiten eingegangen zu werden, wenn bei mehrmaligem Berufswechsel einzelne Tätigkeiten nur vorübergehender Natur waren und sich als Durchgangsstationen darstellßn (zB SozR Nr. 49 zu 5 55 EKG aF; BSGE 49, 247).
  • BSG, 28.06.1979 - 4 RJ 70/78

    Verweisbarkeit - Benennung nur einer Tätigkeit

    Auszug aus BSG, 29.11.1979 - 4 RJ 111/78
    Ist er danach in die Gruppe der Facharbeiter einzustufen, muß dann unter diesem Gesichtspunkt erneut die Verweisbarkeit geprüft werden (vgl hierzu Urteile des 5. Senats vom 28. November 1978 und vom 15. Februar 1979 = SozR 2200 5 1246 Nrn 56 und 38; Urteil des erkennenden Senats vom 28. Juni 1979 - 4 RJ 70/78 -).
  • BSG, 29.11.1978 - 5 RKn 4/77

    Bergmannsrente - Prüfung der Voraussetzungen - Zurückgelegte Versicherungszeit -

    Auszug aus BSG, 29.11.1979 - 4 RJ 111/78
    )" Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 29. November 4978 5 45 Nr. 24 Gedanken enthält, die sich - 5 RKn 4/77 - = SozR 2600.
  • BSG, 30.03.1977 - 5 RJ 98/76

    Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Mehrstufenschema zur Einstufung des

    Auszug aus BSG, 29.11.1979 - 4 RJ 111/78
    gehend vollwertig ausgeübt hat, der entsprechenden Gruppe zuzuordnen ist, auch wenn er die für diesen Beruf vorgesehene Ausbildung nicht durchlaufen hat" (ähnlich ua BSGE 45, 245, 244 = SozR 2200 5 1246 Nr. 16; SozR aaO Nrn 21, 29), Nun ist zwar damit allein die "langjährige" Tätigkeit als eine Art Voraussetzung für die Gleichstellung mit einem Facharbeiter, der die vorgesehene Ausbildung absolviert hat, noch nicht ausdrücklich fallengelassen worden.
  • BSG, 25.03.1966 - 5 RKn 77/64

    Bergmannsrente - Verminderte Berufsunfähigkeit - Ehemaliger Hauer -

    Auszug aus BSG, 29.11.1979 - 4 RJ 111/78
    Erstmals ist - soweit ersichtlich - im Urteil des 5. Senats vom 25. März 1965 - 5 RKn 77/64 - (= SozR Nr. 22, S Aa 12 R, 12 zu S 45 EKG) gesagt, der Ausbildung kommekeine selbständige Bedeutung zu, sie sei eben der Weg, der zu Kenntnissen und Fähigkeiten führe.
  • BSG, 25.07.1963 - 4 RJ 255/62

    Weiterversicherung - Annahme freiwilliger Beiträge - Beiträge für eine

    Auszug aus BSG, 29.11.1979 - 4 RJ 111/78
    teste Tätigkeit des Berufslebens aus gesundheitlichen Gründen hat auâ- ggpben werden müssen" Allem Anschein nach war in diesem Zusammenhang daran gedacht, daß der Versicherte sich einer nicht am Ende seines Berufslebens verrichteten Tätigkeit "mindestens auf eine gewisse Dauer zugewandt" haben müsse, damit diese überhaupt als bisheriger Beruf in Betracht kommenkonnte (vgl zB BSGE 19, 247, 219 mit weiterer Rechtsprechung und Literatur).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2014 - L 8 R 92/11

    Gewährung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit

    In diesem Sinne muss eine "Wettbewerbsfähigkeit" im Verhältnis zu anderen Versicherten derselben Berufsgruppe bestehen (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 53, S. 163; BSG, Urteil v. 29.11.1979, 4 RJ 17/79; Urteil v. 23.4.1980, 4 RJ 29/79; BSG, Urteil v. 12.11.1980, 1 RJ 24/79).
  • BSG, 12.02.2004 - B 13 RJ 34/03 R

    Berufsunfähigkeit - Geschäftsführer eines Karussells im Schaustellergewerbe -

    (2) Einem solchen Facharbeiter gleichgestellt ist derjenige Versicherte, der in einem nach dem BBiG anerkannten Ausbildungsberuf arbeitet, ohne die hierfür erforderliche Ausbildung durchlaufen zu haben, wenn neben der tariflichen Einstufung als Facharbeiter die Kenntnisse und Fertigkeiten in voller Breite denjenigen eines vergleichbaren Facharbeiters mit abgelegter Prüfung entsprechen (vgl zB BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 53, 68; BSGE 58, 239 = SozR 2200 § 1246 Nr. 129; BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 150; BSGE 65, 169 = SozR 2200 § 1246 Nr. 168 sowie Senatsurteil vom 1. September 1999 - B 13 RJ 89/98 R).
  • BSG, 18.02.1998 - B 5 RJ 34/97 R

    Berufsunfähigkeit - Hausmeister - Facharbeiter - Verweisungstätigkeit - oberer

    Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn diese die qualitativ höchste ist (BSG Urteile vom 29. November 1979 - 4 RJ 111/78 - SozR 2200 § 1246 Nr. 53 und vom 11. September 1980 - 1 RJ 94/79 - SozR 2200 § 1246 Nr. 66).
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